Geflügelpest im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausenh
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. In einer weiteren Allgemeinverfügung ist außerdem eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter im Landkreis angeordnet. Alle Betriebe müssen darüber hinaus die in den Allgemeinverfügungen bekannt gemachten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Weiterhin gilt für den ganzen Landkreis das Verbot von Märkten und Ausstellungen mit Geflügel. Die Allgemeinverfügungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am Freitag, 12. Februar 2021 bekanntgegeben und sind dann auf der Internetseite des Landratsamts abrufbar.
Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest auch bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden werden. Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier
können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.