Schuttplatz Ostheim:
Der Schuttplatz in Ostheim ist jeden Samstag von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet.
Für die Betreuung ist Herr Adolf Heydel, Hechlinger Str. 22, Ostheim, Tel. 09833 / 1458 zuständig.
Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Heydel erfolgen. Zudem müssen die zusätzlichen Kosten für den Deponiewärter übernommen werden.
Folgende neue Gebühren gelten ab 01.09.2020:
Bauschutt, Abraum und Kies: | 12,00 € pro Kubikmeter |
Erdaushub: | 8,00 € pro Kubikmeter |
Pro Anlieferung wird eine Mindestgebühr von 2,00 € erhoben
Bei Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten sind zusätzlich 40,00 € pro Stunde für den Platzwart zu entrichten
Die entsprechende Satzung finden Sie hier:
Leerungsrhythmus für Restmüll- und Biotonne:
Die Biotonne wird von Mai bis September wöchentlich entleert!
Die Leerung der Restmülltonne erfolgt 14-tägig.
Der Abfuhrtag für die Gemeinde Westheim ist Montag!
Bitte stellen Sie die Müllbehälter morgens rechtzeitig zur Leerung bereit.
Unter der Internet-Adresse www.landkreis-wug.de können Sie in den Online-Abfuhrplan einsehen.
Die in Hausgärten, Kleingärten und Parkanlagen anfallenden Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden!
(Mit § 3 a der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) wurde auch die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) geändert. Der § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PflAbfV wurden aufgehoben. Damit besteht ab 01.01.2017 die Möglichkeit nicht mehr, dass die Gemeinden durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann.)
Verteilung der Gelben Säcke:
Die Gelben Säcke werden einmal im Jahr verteilt. Jeder Haushalt erhält eine Rolle. Weiterhin sind die Gelben Säcke auch bei der VGem Hahnenkamm erhältlich.
Styropr-Abfälle:
Verpackungsabfälle aus Styropor werden zusammen mit Kunststoffverpackungen über den Gelben Sack (DSD) entsorgt. Die gesonderte Annahme von Styropor an allen Recycling- und Wertstoffhöfen im Landkreis wurde eingestellt.
Mülltonnen:
Aktueller Hinweis: Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren nicht mehr über die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, sondern direkt durch das Landratsamt!
Bis 1. Dezember 2024 können über die VG Hahnenkamm noch Anmeldungen/Änderungen/Rückgaben der Mülltonnen abgewickelt werden. Danach erfolgt die Abrechnung durch das Landratsamt WUG. Die die Aus- und Rückgabe der Tonnen erfolgt dann über die Wertstoffhöfe. Weitere Einzelheiten hierzu werden noch bekanntgegeben.
Wertstoffhof Westheim:
Ab sofort können im Wertstoffhof Westheim defekte Energiesparlampen abgegeben werden.
Auf unserem Wertstoffhof werden keine Unterziehfolien aus Fahrsiloabdeckungen mehr angenommen. Diese müssen im Wertstoffhof Heidenheim entsorgt werden. Die normale Siloabdeckfolie kann in Westheim noch entsorgt werden, muss aber sauber und trocken sein.
Sondermüll-Aktion:
Problemabfälle müssen wegen ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung unbedingt zu den Sammlungen "Sondermüll im Hausmüll" gebracht werden. Hinweise und Informationen zu den Sondermüll-Aktionen können der Müllfibel entnommen werden.
Müllfibel:
Diese Informationsbroschüre wird jährlich aktualisiert und von Landratsamt (Abfallwirtschaft) herausgegeben. Sie enthält die Abfuhrtermine und die verschiedenen Sammeltermine, ein Abfall-ABC, gibt Tipps zu verschiedenen Fragen rund um den Abfall und informiert über die in unserem Landkreis angebotenen Möglichkeiten der Abfalltrennung und Abfallsortierung sowie die Abfallgebühren.
Die Öffnungszeiten der Wertstoff- und Recyclinghöfe und eine Tabelle der Wertstoffe, die hier abgegeben werden können, erleichtern eine problemlose Orientierung in unserem Abfallwirtschaftssystem.