Update 25.10.2022
Da zum Zeitpunkt der GR-Sitzung noch immer keine genauen Liefertermine für die rückständige Steuereinheit bekannt waren, konnte auch über den weiteren zeitlich Ablauf nicht entschieden werden. Erst nach Installation der Steuereinheit kann der Rückbau der alten Kläranlage erfolgen und das Gebäude für die Schlammpressung durch die Firma Heuchel an dieser Stelle errichtet werden. Daher wurde auch über eine evtl. Änderung der Raten nichts beschlossen und der Tagesordnungspunkt vertagt. Sobald es hier weitere Informationen gibt, werden die Bürger entsprechend informiert.
Update 26.09.2022
Die Gemeinderatssitzung zum Thema "Ratenzahlung - siehe Update 12.09." wird am 18.10.2022 um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Westheim stattfinden.
Update 12.09.2022
Wie im August-Mitteilungsblatt bereits bekannt gegeben, kann die Kläranlage Westheim nicht wie geplant, im September in den Probebetrieb gehen, da von der Firma Siemens die Lieferung der zentralen Steuereinheit erst Ende November zugesagt ist. Mit der Projektsteuerung und den Firmen wurde sich auf den Probebetrieb Ende Januar geeinigt. Dies hat zur Folge, dass die 1. Rate unserer Verbesserungsbeiträge nicht, wie geplant, zum Jahresende 2022, sondern voraussichtlich erst im Herbst 2023 eingehoben werden kann!
Der Gemeinderat wird sich mit diesem Thema in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nach den Ferien befassen und festlegen, wie auf diese Situation zu reagieren ist. Möglich wäre anstatt 4 Raten dies auf 3 Raten zu verkürzen, damit sich die Abrechnung nicht zu lange verzögert.
Wir werden den Termin für diese Gemeinderatssitzung noch rechtzeitig bekanntgeben, damit interessierte Bürger teilnehmen können.
gez. Herbert Weigel 1. Bgm.
-------------------------------------------
In der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 informierte das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung das Gemeindratsgremium über den aktuellen Stand der aufgenommenen Beitragsflächen und die möglichen Beitragssätze für die anstehenden Verbesserungsbeiträge der Entwässerungseinrichtungen Westheim/Ostheim und Hüssingen. Anschließend wurden die Bürger in 3 Informationsveranstaltungen hierüber informiert. Die entsprechenden Präsentationen werden weiter unten zum Download bereitgestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 30. Nov. 2021 (TOP 1) wurde nun die weitere Vorgehensweise beschlossen:
Es werden keine Vorauszahlungen mehr eingehoben. Nach der Fertigstellung aller verbesserungsbeitragspflichtiger Maßnahmen (vermutlich im Herbst 2022) wird mit den endgültigen Baukosten und den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen beitragspflichtigen Flächen endgültig abgerechnet. Der jeweils fällige Beitrag wird auf 4 Raten verteilt. Die 1. Rate wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2022, die 2. Rate Ende 2023, die 3. Rate Ende 2024 und die 4. Rate Ende 2025 fällig werden.
Um den Grundstückseigentümern Planungssicherheit zu geben, wurde anhand der in den Informationsveranstaltungen aufgezeigten voraussichtlichen Kosten, folgende Beitragssätze festgelegt:
Satzungsgebiet |
Grundstücksfl.- beitrag
|
Geschossfl. beitrag
|
Westheim/Ostheim |
1,30 € |
23,00 € |
Hüssingen |
2,50 € |
25,00 € |
Dies entspricht für Westheim/Ostheim einem Kostenverteilungsschlüssel von etwas weniger als 80 % auf Beiträge und somit etwas mehr als 20 % in Gebühren. In Hüssingen entspricht dies einem Kostenverteilungsschlüssel von etwas mehr als 80 % auf Beiträge und somit etwas weniger als 20 % in Gebühren. Anhand dieser Beitragssätze und der beitragspflichten Flächen (individuelles Aufmaßblatt!) kann sich bereits jetzt jeder Grundstückseigentümer seinen Verbesserungsbeitrag ausrechnen.
Bei individuellen Fragen hierzu steht Ihnen in der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, weiterhin Herr Buckel und Herr Liesenfeld zur Verfügung. Bei Fragen zu den Flächenaufmaßen können Sie sich an das Büro Dr. Schulte | Röder (Tel: 0931/304084-954) wenden.
Die in den Bürgerinformationsveranstaltungen gezeigten Präsentationen können hier heruntergeladen werden!
Alle Informationen (Dokumente) sind auch über das Download-Menü auf der rechten Seite abrufbar.