An- und Abmeldung von Hunden
Die Gemeinde Westheim erhebt Hundsteuer entsprechend der Hundesteuersatzung. Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 25 € für jeden Hund und 250 € für jeden Kampfhund. Die Hundesteuer wird in ihrer vollen Höhe fällig, sobald ein Hund länger als drei Monate gehalten wird.
Die Hundesteuer wird um die Hälfte ermäßigt für:
den 1. Hund, der in einer Einöde oder einem Weiler als Wachhund gehalten wird (Als Einöde gelten mehrere Anwesen mit höchstens 50 Personen und mehr als 100m Abstand zur nächsten Ortschaft.)
Jagdhunde mit entsprechender Prüfung
Hundehalter haben innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt bzw. den Zuzug mit Hunden schriftlich mit dem Formular "Hundesteuer - An- und Abmeldung" anzuzeigen. Ebenso ist der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung bzw. das Abhandenkommen oder der Tod der Hunde schriftlich, zwecks Entlastung von der Hundesteuer mit selbigen Formular anzuzeigen. Das Formular kann ausgefüllt in der VGem Hahnenkamm abgegeben oder an die VGem Hahnenkamm gesandt werden.
Eine telefonische oder mündliche An- und Abmeldung von Hunden ist nicht mehr möglich.
Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF
Antrag auf Erstattung der Schülermonatsfahrkarten: PDF
Anzeige nach §13 Abs. 3 TrinkwV 2001 für Regenwassernutzungsanlagen, Nutzung von Dachablaufwasser, Grauwasser: PDF
Genehmigung nach dem Gaststättengesetz
Für die Genehmigung von Dorffesten, Festzeltveranstaltungen, Plattenpartys u.ä., die nicht in einer konzessionierten Gaststätte stattfinden, ist vor der Erteilung der Erlaubnis eine Stellungnahme der Polizei, Jugendamt usw. durch die VGem Hahnenkamm einzuholen.
Dazu ist es notwendig, die Veranstaltung rechtzeitig (mind. 2-3 Wochen vor der Veranstaltung, besser bevor mit der Werbung begonnen wird) bei der VGem Hahnenkamm schriftlich anzumelden.
Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF
Plakatierungsgenehmigung
Plakatierungsgenehmigungen werden nur noch per schriftlichen Antrag und Vorauskasse erteilt.
Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF