Sonstiges

Lärmsanierungsprogramm des Staatlichen Bauamtes Ansbach:
Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Staatlichen Bauamtes Ansbach wurden die Ortsdurchfahrten der Bundesstraße B466 durch Westheim und Ostheim untersucht.

Für 35 Anwesen in Westheim und 29 Anwesen in Ostheim liegen die Voraussetzungen für die Lärmsanierung vor.

Für den Einbau von Lärmsanierungen (Schallschutzfenster und Schalldämm-Lüfter) gewährt der Straßenbaulastträger dem Eigentümer grundsätzlich einen Zuschuss von 75% der Kosten, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Die Adressen wurden an das zuständige Büro übermittelt. Sie werden in der nächsten Zeit die Anträge und Unterlagen erhalten. Bei Fragen, welche Anwesen betroffen sind, können Sie sich auch in den Sprechstunden im Rathaus informieren.


Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken:
Infoblatt zur Dorferneuerung (pdf)

Baugebiet "Östlich Friedhof BAII" Hüssingen

Baugebiet "Östlich Friedhof BA II" in Hüssingen

- derzeit keine freien Bauplätze mehr verfügbar -  (Stand 17.06.2021)

Lage:    Östlich Friedhof in Hüssingen
   
     
Kaufpreis:   Grundstückspreis, sowie Erschießung zzgl. Hausanschlusskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser- und Abwasseranlage auf Anfrage
     
Kontakt:   Bauamt der VG Hahnenkamm,
Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
Tel.: 09833 / 981334
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Richtlinie: Förderung Bauplatzkauf
    Link: Bebauungsplan Östlich Friedhof BA II

Baugebiet Ostheim

Baugebiet in Ostheim

- derzeit keine freien Bauplätze mehr verfügbar -

Lage:    Ostheim - Erweiterung
     BG OstheimWestIII
Kaufpreis:   Grundstückspreis, sowie Erschießung zzgl. Hausanschlusskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser- und Abwasseranlage auf Anfrage
     
Sonstiges:   Alle Bauplätze in Ostheim verfügen über einen Nahwärmeanschluss an die Bioenergiedorf Ostheim e.G.
     
Kontakt:   Bauamt der VG Hahnenkamm,
Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
Tel.: 09833 / 981334
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
    Weitere Informationen:
    Richtlinie: Förderung Bauplatzkauf
     
    Link: Bebauungsplan Ostheim West III, 1. Änderung

Baugebiet "Am Schloßbuck BA III"

Baugebiet "Am Schloßbuck BA III" in Westheim

- derzeit keine freien Bauplätze mehr verfügbar -  (Stand 17.06.2021)

Lage:    Am Schloßbuck in Westheim
     
Kaufpreis:   Grundstückspreis, sowie Erschießung zzgl. Hausanschlusskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser- und Abwasseranlage auf Anfrage
     
Kontakt:   Bauamt der VG Hahnenkamm,
Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
Tel.: 09833 / 981334
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     
    Richtlinie: Förderung Bauplatzkauf
     Link: Bebauungsplan Am Schloßbuck BA III
     

Baugebiete

Aktuelle Bauplätze:
Die Gemeinde Westheim bietet folgende Grundstücke zum Kauf an:

Kontaktadresse:
Bauamt der VG Hahnenkamm
Ringstraße 12
91719 Heidenheim
Tel.: 09833 / 981334
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bebauungspläne im Gemeindegebiet:

Link zum Bayernatlas mit Kartendarstellung

Bebauungspläne Westheim

Bebauungspläne Ostheim

Bebauungspläne Hüssingen

Abfallentsorgung

Schuttplatz Ostheim:
Der Schuttplatz in Ostheim ist jeden Samstag von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

Für die Betreuung ist Herr Adolf Heydel, Hechlinger Str. 22, Ostheim, Tel. 09833 / 1458 zuständig.

Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Heydel erfolgen. Zudem müssen die zusätzlichen Kosten für den Deponiewärter übernommen werden.

Folgende neue Gebühren gelten ab 01.09.2020:

Bauschutt, Abraum und Kies:  12,00 € pro Kubikmeter 
Erdaushub:   8,00 € pro Kubikmeter

Pro Anlieferung wird eine Mindestgebühr von 2,00 € erhoben
Bei Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten sind zusätzlich 40,00 € pro Stunde für den Platzwart zu entrichten

Die entsprechende Satzung finden Sie hier:


Leerungsrhythmus für Restmüll- und Biotonne:
Die Biotonne wird von Mai bis September wöchentlich entleert!

Die Leerung der Restmülltonne erfolgt 14-tägig.

Der Abfuhrtag für die Gemeinde Westheim ist Montag!

Bitte stellen Sie die Müllbehälter morgens rechtzeitig zur Leerung bereit.

Unter der Internet-Adresse www.landkreis-wug.de können Sie in den Online-Abfuhrplan einsehen.


Die in Hausgärten, Kleingärten und Parkanlagen anfallenden Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden!

(Mit § 3 a der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) wurde auch die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) geändert. Der § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PflAbfV wurden aufgehoben. Damit besteht ab 01.01.2017 die Möglichkeit nicht mehr, dass die Gemeinden durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann.)

 


Verteilung der Gelben Säcke:
Die Gelben Säcke werden einmal im Jahr verteilt. Jeder Haushalt erhält eine Rolle. Weiterhin sind die Gelben Säcke auch bei der VGem Hahnenkamm erhältlich.


Styropr-Abfälle:
Verpackungsabfälle aus Styropor werden zusammen mit Kunststoffverpackungen über den Gelben Sack (DSD) entsorgt. Die gesonderte Annahme von Styropor an allen Recycling- und Wertstoffhöfen im Landkreis wurde eingestellt.


Mülltonnen:

Aktueller Hinweis: Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren nicht mehr über die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, sondern direkt durch das Landratsamt!

Bis 1. Dezember 2024 können über die VG Hahnenkamm noch Anmeldungen/Änderungen/Rückgaben der Mülltonnen abgewickelt werden. Danach erfolgt die Abrechnung durch das Landratsamt WUG. Die die Aus- und Rückgabe der Tonnen erfolgt dann über die Wertstoffhöfe. Weitere Einzelheiten hierzu werden noch bekanntgegeben.


Wertstoffhof Westheim:
Ab sofort können im Wertstoffhof Westheim defekte Energiesparlampen abgegeben werden.

Auf unserem Wertstoffhof werden keine Unterziehfolien aus Fahrsiloabdeckungen mehr angenommen. Diese müssen im Wertstoffhof Heidenheim entsorgt werden. Die normale Siloabdeckfolie kann in Westheim noch entsorgt werden, muss aber sauber und trocken sein.


Sondermüll-Aktion:
Problemabfälle müssen wegen ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung unbedingt zu den Sammlungen "Sondermüll im Hausmüll" gebracht werden. Hinweise und Informationen zu den Sondermüll-Aktionen können der Müllfibel entnommen werden.


Müllfibel:
Diese Informationsbroschüre wird jährlich aktualisiert und von Landratsamt (Abfallwirtschaft) herausgegeben. Sie enthält die Abfuhrtermine und die verschiedenen Sammeltermine, ein Abfall-ABC, gibt Tipps zu verschiedenen Fragen rund um den Abfall und informiert über die in unserem Landkreis angebotenen Möglichkeiten der Abfalltrennung und Abfallsortierung sowie die Abfallgebühren.

Die Öffnungszeiten der Wertstoff- und Recyclinghöfe und eine Tabelle der Wertstoffe, die hier abgegeben werden können, erleichtern eine problemlose Orientierung in unserem Abfallwirtschaftssystem.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.