Breitband Förderverfahren - Bayerische Gigabitrichtlinie (Kopie)

Die Gemeinde Westheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Kontakt Breitbandpate: Peter Liesenfeld

(Hinweis: zum ausklappen bitte anklicken)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Westheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

(nicht vorhanden) Gemeinde Westheim Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)

(nicht vorhanden) Gemeinde Westheim Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)

Die Gemeinde Westheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die WestheimGemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich an der Markterkundung zu beteiligen.

Ergebnis des Gemeindeerkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) der Gemeinde Westheim hat im Zeitraum vom 19.12.2020 bis 19.01.2021 ein Gemeindeerkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Gemeindeerkundungsverfahrens der Gemeinde Westheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie-BayGiBitR). Die im Rahmen der Gemeindeerkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Die Gemeinde Westheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Die Gemeinde Westheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung um die Bewerbung  zur Angebotsabgabe bis zum 04.02.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

ACHTUNG: Die Frist zur Angebotsabgabe wurde nochmals verlängert. Neuer Abgabetermin ist jetzt der 31.03.2022 - 12:00 Uhr!







Die Adressliste wird auf Anfrage bei der Gemeinde nach Erhalt der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zugesandt.

 

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