Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Fi-nanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die recht-lichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung be-kannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dafür den beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt.

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Liebe Besucherin, lieber Besucher, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

als Erster Bürgermeister der Gemeinde Westheim darf ich Sie herzlich auf unserer Homepage begrüßen und freue mich über Ihr Interesse an unserer Gemeinde.

Als Internet-Benutzer suchen Sie schnelle und übersichtliche Informationen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen zu können. Mit unserer Homepage wollen wir dabei gerne behilflich sein.

Sie können mich zu den Sprechstunden in der Gemeindekanzlei erreichen.

Ihr

Herbert Weigel
1. Bürgermeister

Gemeinderat 2026-2032

1. Bürgermeister - Weigel, Herbert - Hüssingen 40 - Hüssingen

2. Bürgermeister - Walter, Frank - Hohentrüdinger Str. 6 - Westheim

3. Bürgermeister - Holnsteiner, Michael - Hinter den Gärten 5 - Ostheim

Die weiteren Gemeinderatsmitglieder:

Nachname Vorname Straße Ort
Baurenschmidt Heinz Hauptstraße 2 B Westheim
Baurenschmidt Jürgen Hauptstraße 2 A Westheim
Gerhäußer  Thomas Auhausener Straße 12 Westheim
Roth Stefan Am Schloßbuck 2 Westheim
       
Laubensdörfer Frieder Hechlinger Str. 11 Ostheim
Schülein Thomas Lehrbuck 2 Ostheim
Kamm Alicia Untere Hufgasse 5 Ostheim
       
Kröppel Matthias Hüssingen 78 Westheim
Pfitzinger Stephan Hüssingen 80 Hüssingen
Reulein Bettina Hüssingen 46 Hüssingen

Gemeinderat 2020-2026

1. Bürgermeister - Herbert Weigel - Hüssingen 40 - Hüssingen

2. Bürgermeister - Werner Schülein - Schmiedgasse 1 - Westheim

Die weiteren Gemeinderatsmitglieder:

Nachname Vorname Straße Ort
Baurenschmidt Heinz Hauptstraße 2 B Westheim
Baurenschmidt Jürgen Hauptstraße 2 A Westheim
Gerhäußer  Thomas Auhausener Straße 12 Westheim
Schwarzländer Anne Hauptstraße 52 Westheim
Walter Frank Hohentrüdinger Straße 6 Westheim
       
Holnsteiner Michael Hinter den Gärten 5 Ostheim
Laubensdörfer Frieder Hechlinger Str. 11 Ostheim
Schülein Thomas Lehrbuck 2 Ostheim
       
Pfitzinger Jochen Hüssingen 32 Westheim
Pfitzinger Stephan Hüssingen 80 Hüssingen
Reulein Bettina Hüssingen 46 Hüssingen

Anträge

An- und Abmeldung von Hunden
Die Gemeinde Westheim erhebt Hundsteuer entsprechend der Hundesteuersatzung. Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 25 € für jeden Hund und 250 € für jeden Kampfhund. Die Hundesteuer wird in ihrer vollen Höhe fällig, sobald ein Hund länger als drei Monate gehalten wird.

Die Hundesteuer wird um die Hälfte ermäßigt für:
den 1. Hund, der in einer Einöde oder einem Weiler als Wachhund gehalten wird (Als Einöde gelten mehrere Anwesen mit höchstens 50 Personen und mehr als 100m Abstand zur nächsten Ortschaft.)
Jagdhunde mit entsprechender Prüfung

Hundehalter haben innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt bzw. den Zuzug mit Hunden schriftlich mit dem Formular "Hundesteuer - An- und Abmeldung" anzuzeigen. Ebenso ist der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung bzw. das Abhandenkommen oder der Tod der Hunde schriftlich, zwecks Entlastung von der Hundesteuer mit selbigen Formular anzuzeigen. Das Formular kann ausgefüllt in der VGem Hahnenkamm abgegeben oder an die VGem Hahnenkamm gesandt werden.

Eine telefonische oder mündliche An- und Abmeldung von Hunden ist nicht mehr möglich.

Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF


Antrag auf Erstattung der Schülermonatsfahrkarten: PDF


Anzeige nach §13 Abs. 3 TrinkwV 2001 für Regenwassernutzungsanlagen, Nutzung von Dachablaufwasser, Grauwasser: PDF


Genehmigung nach dem Gaststättengesetz
Für die Genehmigung von Dorffesten, Festzeltveranstaltungen, Plattenpartys u.ä., die nicht in einer konzessionierten Gaststätte stattfinden, ist vor der Erteilung der Erlaubnis eine Stellungnahme der Polizei, Jugendamt usw. durch die VGem Hahnenkamm einzuholen.
Dazu ist es notwendig, die Veranstaltung rechtzeitig (mind. 2-3 Wochen vor der Veranstaltung, besser bevor mit der Werbung begonnen wird) bei der VGem Hahnenkamm schriftlich anzumelden.

Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF


Plakatierungsgenehmigung
Plakatierungsgenehmigungen werden nur noch per schriftlichen Antrag und Vorauskasse erteilt.

Hier können Sie den Antrag downloaden: PDF