ILE FRÄNKISCHESSEENLAND - H A H N E N K A M M

ILE FSH Logo bunt RGB

 

Absberg, Auhausen, Gnotzheim, Gunzenhausen, Haundorf, Heidenheim,
Muhr am See, Pfofeld, Polsingen, Theilenhofen, Westheim

 

 

 

 

Neuer Auftritt für die ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm
Die ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm hat erstmals ein eigenes Logo und eine eigene Internetseite. Beide Bausteine sorgen für einen einheitlichen Auftritt der elf Mitgliedsgemeinden Absberg, Auhausen, Gnotzheim, Gunzenhausen, Haundorf, Heidenheim, Muhr am See, Pfofeld, Polsingen, Theilenhofen und Westheim.
Logo und Homepage gehören zu den ersten Projekten der neuen ILE-Umsetzungsbegleitung, die seit Mitte des Jahres von der cima Beratung + Management GmbH übernommen wird.
Unter www.ile-fsh.de finden Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte Informationen zur Region und zum Regionalbudget, wie z.B. die Antragsunterlagen für 2027 oder eine Übersicht aller bisher geförderten Projekte. Die Internetseite wird kontinuierlich um aktuelle Informationen zu den Projekten und Aktivitäten der ILE erweitert.
Mit dem neuen Logo verfügt die ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm erstmals über ein eigenes Erscheinungsbild, das künftig auf der Homepage, in Veröffentlichungen sowie bei Veranstaltungen verwendet wird. Das Logo greift die verbindenden Elemente Wasser (3 Seen und Altmühl), Kultur (Schloss Spielberg, das von allen Gemeinden zu sehen ist) und Natur/Berge (Höhenzug Hahnenkamm) auf.

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Westheim
Der Gemeinderat Westheim hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Der Auftrag hierfür wurde an die Energieagentur Triesdorf erteilt.
Mit diesem Schritt stellt die Gemeinde die Weichen für eine langfristig sichere, klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeinde hat mit den Vorarbeiten zur kommunalen Wärmeplanung begonnen.

Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Fi-nanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die recht-lichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung be-kannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dafür den beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt.

flyer-grundsteuer-in-bayern-anzeige-von-aenderungen herunterladen

Liebe Besucherin, lieber Besucher, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

als Erster Bürgermeister der Gemeinde Westheim darf ich Sie herzlich auf unserer Homepage begrüßen und freue mich über Ihr Interesse an unserer Gemeinde.

Als Internet-Benutzer suchen Sie schnelle und übersichtliche Informationen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen zu können. Mit unserer Homepage wollen wir dabei gerne behilflich sein.

Sie können mich zu den Sprechstunden in der Gemeindekanzlei erreichen.

Ihr

Herbert Weigel
1. Bürgermeister

Gemeinderat 2020-2026

1. Bürgermeister - Herbert Weigel - Hüssingen 40 - Hüssingen

2. Bürgermeister - Werner Schülein - Schmiedgasse 1 - Westheim

Die weiteren Gemeinderatsmitglieder:

Nachname Vorname Straße Ort
Baurenschmidt Heinz Hauptstraße 2 B Westheim
Baurenschmidt Jürgen Hauptstraße 2 A Westheim
Gerhäußer  Thomas Auhausener Straße 12 Westheim
Schwarzländer Anne Hauptstraße 52 Westheim
Walter Frank Hohentrüdinger Straße 6 Westheim
       
Holnsteiner Michael Hinter den Gärten 5 Ostheim
Laubensdörfer Frieder Hechlinger Str. 11 Ostheim
Schülein Thomas Lehrbuck 2 Ostheim
       
Pfitzinger Jochen Hüssingen 32 Westheim
Pfitzinger Stephan Hüssingen 80 Hüssingen
Reulein Bettina Hüssingen 46 Hüssingen

Gemeinderat 2026-2032

1. Bürgermeister - Weigel, Herbert - Hüssingen 40 - Hüssingen

2. Bürgermeister - Walter, Frank - Hohentrüdinger Str. 6 - Westheim

3. Bürgermeister - Holnsteiner, Michael - Hinter den Gärten 5 - Ostheim

Die weiteren Gemeinderatsmitglieder:

Nachname Vorname Straße Ort
Baurenschmidt Heinz Hauptstraße 2 B Westheim
Baurenschmidt Jürgen Hauptstraße 2 A Westheim
Gerhäußer  Thomas Auhausener Straße 12 Westheim
Roth Stefan Am Schloßbuck 2 Westheim
       
Laubensdörfer Frieder Hechlinger Str. 11 Ostheim
Schülein Thomas Lehrbuck 2 Ostheim
Kamm Alicia Untere Hufgasse 5 Ostheim
       
Kröppel Matthias Hüssingen 78 Westheim
Pfitzinger Stephan Hüssingen 80 Hüssingen
Reulein Bettina Hüssingen 46 Hüssingen

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