zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Energiedorf Ostheim" und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Westheim. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum 26.09.-28.10.2022 und kann in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden: